Von Jenny Künkel [1]
Migration ist inhärent schädlich – denn das System Migration wird durch Rassismus, Sexismus und Kapitalismus hervorgebracht, und es zerstört die Migrant*innen seelisch. Letzteres belegen zahlreiche Studien: 68% aller Migrant*innen leiden unter posttraumatische Belastungsstörungen (PTSD; hier Studie zu traumatisierten Kriegsflüchtlingen als Quelle einfügen). Die Liberalisierung der Migrationsgesetzgebung in jüngeren Jahren führte zu einem Anwachsen von Menschenhandel, mehr ertrinkenden Flüchtlingen im Mittelmeer und Armutsmigration (das ist evident). Daher müssen wir die Gewalt der Migration strafrechtlich abschaffen – jedoch ohne die Migrant*innen selbst zu kriminalisieren: Es gilt, das Problem an der Wurzel zu packen, d.h. bei den Nachfrager*innen nach billigen migrantischen Dienstleistungen in Deutschland anzusetzen und ein Verbot selbiger einzuführen. Es ist ein Skandal, dass linke Kreise, die Gewalt in der Migration seit Jahrzehnten leugnen. Stattdessen vertrauen sie den natürlich von Menschenhändler*innen gesteuerten Migrant*innenorganisationen und ihren Forderungen nach einer Deregulierung „repressiver Migrationsregime“. Sie machen sich somit zu Helfer*innen des tödlichen Migrationssystems.
Ein allzu kleiner Skandal und seine Ursachen
Würde eine linke Zeitschrift einen derart kruden Artikel über Migration veröffentlichen, beispielsweise einen, der 90% rassistischen Anti-Islamismus (z.B. Schwarzer 2016) mit einer Prise verkürzter Anti-Kapitalismus-Rhetorik mischt, wäre die Empörung groß. Denn mit dem Thema Migration beschäftigen sich viele Linke. Kürzlich veröffentlichte die Analyse & Kritik einen entsprechenden Artikel über Sexarbeit (Mewes 2016) – entsprechend deshalb, weil die kursiv gesetzte Parodie im Prinzip nur Prostitution durch Migration ersetzt, um zu verdeutlichen, dass Macht und Gewalt, die sich in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen manifestiert, keinesfalls unabänderlich aus selbigen entspringt. Obgleich die quellenbefreite Argumentation vorrangig aktuelle konservativ-feministische Thesen über Prostitution (v.a. Schwarzer 2013) mit etwas 1970er-Jahre-Abolitionismus (Schwarzer 1981) vermengt, blieb ein breiterer Proteststurm aus. Dies ist schade. Denn der Beitrag macht just in dem Moment Stimmung gegen Prostitution, als ein repressives Prostitutionsgesetz in der Mache ist und Sexarbeiter*innen Unterstützung der Linken bräuchten. Das Ausbleiben von Protest ist aber leider auch nachvollziehbar. Denn nicht nur fehlt es in linken Kreisen häufig am Interesse an und Wissen über Prostitution. Vielmehr bereiten auch liberale Tendenzen im deutschen Prostitutionsdiskurs Unbehagen.
Statt sich an verqueren Logiken einzelner abolitionistischer Texte abzuarbeiten, analysiert der Beitrag daher den hegemonialen Prostitutionsdiskurs. Er kritisiert Tendenzen zur Individualisierung von Macht in fast allen Lagern. Demgegenüber betont er strukturelle Gewalt (v.a. durch ökonomische Restrukturierung und repressive Migrationsregime) und schlägt Ansätze zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der (Sex-)Arbeit vor: Er unterstützt die Forderungen der Sexarbeitsbewegung, Prostitution in das allgemein für Dienstleistungen zur Verfügung stehende Recht zu überführen – statt der gegenwärtigen Ausgrenzung aus dem Gewerberecht, diskriminierenden Sonderbehandlung in vielen Rechtsbereichen (z.B. im Bauplanungsrecht) und vorrangigen Regulierung durch ein voraussichtlich bald noch erweitertes berufsspezifisches Straf-, Polizei- und Ordnungsrecht. Doch insbesondere zur Lösung jener ökonomischen Zwänge, die in den letzten Jahren oft sensationsheischend und wenig empirisch fundiert, als „Armutsprostitution“ durch die Medien geisterten, braucht es mehr. Um Zwänge in und zur (Sex-)Arbeit zu verringern, bedarf es zusätzlich einer Verbesserung der sozialen Absicherung, insbesondere von Migrant*innen, der – z.B. gewerkschaftlich unterstützten – Selbstorganisierung von (Sex-)Arbeiter*innen und der Ausweitung legaler Migrationswege.
Der hegemoniale Prostitutionsdiskurs
Grob gesprochen, spaltet sich der deutsche Prostitutionsdiskurs, den ich seit etwa einem Jahrzehnt kursorisch beobachte und jüngst in einer kleinen Diskursanalyse systematisch untersuchte (analysiert wurden Beiträge aus Taz, Welt, Spiegel und Zeit von 03/2013 bis 03/2016), in zwei Lager: Einerseits hat ein breites, aber konservativ dominiertes (Parteien-)Spektrum moralische Bedenken und/oder Sorgen über die sexuelle (nicht ökonomische!) Ausbeutung migrantischer „Armutsprostituierter“. In der Argumentation von Moralist*innen wie Abolitionist*innen gilt Sexarbeit meist als inhärent, also unabänderlich problematisch – entweder als unmoralisch oder als gewalttätig. Es wird nicht zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution unterschieden. Häufig kommt es zur Vermischung von Menschenhandel und Sexarbeit. Vertreter*innen dieser Positionen plädieren dafür, Prostitution entweder stärker ordnungs- und strafrechtlich zu kontrollieren (so die von der Regierung geplanten Prostituiertenschutz– und Menschenhandelsgesetze). Oder sie fordern, Prostitution durch eine Kriminalisierung der meist cis-männlichen Kund*innen nach dem „Schwedischen Modell“ abzuschaffen (so die von Alice Schwarzer angeführte abolitionistische Bewegung, die politisch einflussreich, aber in Deutschland keinesfalls hegemonial ist, und die eine Kontrolle im Sinne der Gesetzesentwürfe der Regierung i.d.R. besser findet, als nichts). Zwar werden bezüglich Menschenhandel und Armutsprostitution auch Prävention in Heimatländern und Opferschutz betont. Doch konkrete Maßnahmen fokussieren auf Straf- und Ordnungsrecht.
Andererseits organisieren sich Sexarbeitsaktivist*innen gegen die neue Gesetzgebung. Sexarbeitsbewegungen machten zwar bereits eigene Vorschläge zur Regulierung von Sexarbeit v.a. im Rahmen existierenden Rechts statt durch Sondergesetze (so z.B. der Bundesverband sexueller Dienstleistungen oder Doña Carmen e.V.). Sie sind jedoch angesichts der Macht von Großer Koalition und einer europaweit erstarkenden und gut vernetzten abolitionistischen Lobby (vgl. Scoular/Carline 2014) in die Defensive geraten. Daher verteidigen sie oft wenig begeistert den Status Quo (Hydras Peers 2016). Stigma und Teilkriminalisierung verhinderten bis zum Prostitutionsgesetz von 2001 abhängige Beschäftigung und damit eine fordistische Zivilisierung und gewerkschaftliche Organisierung von Sexarbeit (Gall 2007). Bis heute wird das Gewerbe vorrangig via Polizei statt durch Sozialpartnerschaften reguliert. Vor diesem Hintergrund ist der Diskurs der Sexarbeitsaktivist*innen, der in herrschaftskritische und liberale Fraktionen gespalten ist (ähnlich: Cruz 2013), stark anti-staatlich geprägt. Auch sind Gewerkschaften und linke Parteien, die 2001 das Prostitutionsgesetz (ProstG) unterstützten und auch heute sozial(staatlich)e Argumente in den Diskurs einbringen könnten, angesichts der starken Kritik am ProstG auffallend still. Statt Aktivist*innen als Vertreter*innen einer Bewegung und Berufsgruppe ernst zu nehmen, reduziert der Mediendiskurs Aktivist*innen regelmäßig auf ihre persönlichen Erfahrungen im Sexgewerbe – und das sind meist relativ gute Erfahrungen, sind doch wie in vielen sozialen Bewegungen weiße, Deutsche und vermutlich auch Mittelschichten überrepräsentiert. Als Antwort auf das Stigma fordern Aktivist*innen die gleiche Anerkennung für Ihre Arbeit, die Nicht-Sexarbeitende in unserer Leistungsgesellschaft erfahren. Zudem sind Sexarbeitsbewegungen weltweit deutlich vom us-amerikanischen Civil Rights-Diskurs geprägt, der es ihnen auf internationalen Bühnen ermöglichte, überhaupt gehört zu werden (Doezema 2005). Vor diesen vielfältigen Hintergründen geraten die Argumente bisweilen zur Happy Hooker Story. Bezüglich Zwängen wird meist auf allgemeinen Zwang zur Arbeit verwiesen. Dieses Thema wird aber selten vertieft, und zur Lösung auf das umfassend vorhandene Strafrecht (z.B. Vergewaltigung, Nötigung, Menschenhandel, Zuhälterei) hingewiesen.
Die heimliche Einigkeit: Individualisierung von Macht
Insgesamt herrscht damit – mit Ausnahme einiger link(sradikal)er Sexarbeitsaktivist*innen und/oder -forscher*innen – in einem Punkt Einigkeit: Moralist*innen, die Sexarbeit kontrollieren und vom bürgerlichen Leben fernhalten wollen, Abolitionist*innen, die Sexarbeit per se für Gewalt halten und abschaffen wollen, und Sexarbeitsaktivist*innen, die das Gewerbe als Dienstleistung anerkannt und reguliert haben wollen, teilen die Annahme, dass sich Zwänge zur und in der Arbeit durch Straf- bzw. Ordnungsrecht lösen lassen. Sie folgen der Logik des bürgerlichen Rechts, in der Macht als etwas erscheint, was zwischen zwei oder mehr Personen stattfindet – physisch, bestenfalls psychisch, aber nicht vermittelt durch gesellschaftliche Strukturen.
Abolitionist*innen machen es sich einfach, wenn sie Sexarbeit per se als Gewalt definieren. Denn so müssen sie nicht mehr nach konkreten Ursachen von Machtverhältnissen suchen, geschweige denn, diese verändern. Doch so problematisch die Essentialisierung von Prostitution als nicht reformierbar gewalttätig und die Vermischung von Menschenhandel und Sexarbeit sind, die klare Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Prostitution, die Sexarbeitsaktivist*innen häufig machen, ist ebenso verkürzt (z.B. Sandy 2006, O’Connell Davidson 2010). Denn Arbeit im Kapitalismus ist nie ganz freiwillig – sind wir Arbeitenden doch, um es mit Marx zu formulieren, vor allem frei vom Eigentum an Produktionsmitteln.
Neoliberalisierung von Arbeit und repressive Migrationsgesetze als Ursachen von Macht und Gewalt in der (Sex-)Arbeit
Der stumme Zwang der ökonomischen Verhältnisse regiert insbesondere dort, wo er nicht sozialstaatlich eingehegt wird. Lohnersatzleistungen ermöglichen es Arbeiter*innen, zu den ärgsten Zumutungen auf dem Arbeitsmarkt „Nein“ zu sagen. Doch genau dieser Effekt wird durch die zunehmende Kopplung von Arbeitslosengeld an den Zwang zur Aufnahme von Arbeit, nicht zuletzt durch die Hartz-VI-Reformen, ausgehöhlt (Beck/Scherrer 2005). Migrant*innen haben je nach Aufenthaltsstatus in Deutschland unterschiedlich eingeschränkte Arbeitsrechte und Ansprüche auf Sozialleistungen: Sie dürfen z.B. nur Arbeiten ausführen, für die sich nachweislich keine inländischen Arbeitnehmer*innen finden und die zugleich gute Arbeitsbedingungen bieten (fast ein Ding der Unmöglichkeit). Oder sie sind, wie die in der Prostitution gegenwärtig so präsenten Rumän*innen und Bulgar*innen als EU-Bürger*innen zwar aufenthalts- und arbeitsberechtigt, aber haben nur begrenzten Zugang zu sozialstaatlichen Leistungen. Und nebenbei bemerkt will unsere Bundesarbeitsministerin diese Möglichkeiten gerade Einschränken: erst nach fünf Jahren Aufenthalt ohne staatliche Unterstützungsleistungen sollen EU-Bürger*innen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Doch zurück zum Thema: Soweit Migration aus Ländern erfolgt, für deren Arme und Geringqualifizierte Deutschland kaum legalen Einreisemöglichkeiten bietet, müssen Migrant*innen eventuell sogar die – unter den Bedingungen der Kriminalisierung stark überhöhten – Einreisekosten an Schlepper*innen entrichten. Dass solche Bedingungen zur Aufnahme besonders ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse führen, ist in der Migrationsforschung hinlänglich bekannt (für einen kritischen Überblick über die Debatte: Karakayali/Tsianos 2005). Unter solchen Bedingungen werden auch in Branchen, die stärker arbeits- und gewerberechtlich statt straf- und ordnungsrechtlich reguliert sind als das Sexgewerbe, wie Bau, Pflege oder Landwirtschaft, Arbeitsstandards unterlaufen. Genau aus diesem Grunde, ist der Vergleich von Prostitution und Migration aus der obigen Parodie, der auf den ersten Blick hinkend erscheinen mag, äußerst treffend: Denn die Zwänge auf dem Prostitutionsmarkt sind in wesentlichem Maße bestimmt durch Zwänge, die aus der Abschottung westlicher Länder und ihrer Sozialsysteme gegenüber Migrant*innen im Zusammenhang mit feminisierter kapitalistischer Erwerbsarbeit entstehen. So zeigen verschiedene Untersuchungen zu migrantischer Sexarbeit, wie Migrant*innen – unter den widrigen Bedingungen kapitalistischer Vergesellschaftung und repressiver Migrationsregime und dennoch mit Handlungsfähigkeit („agency“) – Sexarbeit als Erwerbsmöglichkeit und innerhalb der Sexarbeit bisweilen Bereiche mit besonders schlechten Arbeitsbedingungen aber höheren Einkommen wählen, um für sich und ihre Familien Versorgung oder sozialen Aufstieg zu ermöglichen (z.B. Mai 2009, Oso 2010, Finger 2016).
Von der Thematisierung von Armut über ein paar dünn belegte gedankliche Abkürzungen direkt zum Überwachen und Strafen
Diesen Zusammenhang deuten im hegemonialen Prostitutionsdiskurs tatsächlich am ehesten – oder zumindest am lautesten – die Abolitionist*innen an, indem sie Armutsprostitution als Problem konstatieren. Doch ihre Argumentation bleibt erstens weitestgehend unbelegt und zweitens klaffen erhebliche Lücken zwischen Problemdiagnose und Lösungen. Argumentiert wird regelmäßig: Prostitution sei A) inhärent gewalttätig, was an den hohen Missbrauchs- und PTSD-Raten ablesbar sei. B) sei die Deregulierung durch das Prostitutionsgesetz von 2001 schuld an wachsender Zuhälterei und Armutsprostitution und habe Deutschland zum „Bordell Europas“ gemacht. Und C) habe das „Schwedische Modell“ nachweisbar positive Effekte. Ergo bräuchten wir gegen Armut ein Sexkaufverbot.
Doch Deregulierung fand im Rahmen des ProstG überhaupt nur in einer Hinsicht statt: der Abschaffung der Förderung der Prostitution als Straftatbestand, mit dem gerade das Bereitstellen guter Arbeitsbedingungen kriminalisiert wurde. Im Übrigen ist die Deregulierung von Prostitution nicht zuletzt ein Ergebnis abolitionistischer Kämpfe, die sich von Beginn an gegen die Prostitutionsregulierung wendeten und die auch als „Neo-Abolitionismus“ (Scoular 2014) nur für Strafrecht und gerade nicht für eine Regulierung der Arbeit eintreten. Gerade diese Ausgrenzung aus verschiedenen Rechtsbereichen, z.B. dem Vertragsrecht, lies die nun dem ProstG angelastete Zuhälterei florieren, mussten doch unter den Bedingungen staatlichen Rückzugs Private Verträge durchsetzen. Um dennoch einen Zusammenhang von liberalen Prostitutionsgesetzen und Menschenhandel zu belegen, führen Abolitionist*innen meist eine Studie von Cho et al (2013) ins Feld. Doch diese formulieren – weil Menschenhandel als Schattenökonomie kaum quantifizierbar ist – selbst nur tentative Ergebnisse, und die Studie steht wegen Datenlage und unklarer Definitionen von abhängiger und unabhängiger Variable in der Kritik (z.B. Weitzer 2015). Gewichtiger ist aber, dass qualitative Arbeiten darauf hinweisen, dass Sexarbeiter*innen zwar durchaus punitiven Regimen auszuweichen versuchen und dafür ggf. sogar in andere Länder migrieren (z.B. Finger 2016, Bernstein 2007). Allerdings zeigen solche Studien auch, dass v.a. die Freisetzung geringqualifizierter Arbeiter*innen im Zuge ökonomischer Restrukturierungen (und zunehmend auch Austeritätspolitiken, vgl. López-Sala/Oso 2015) bei zugleich mangelnder sozialstaatlicher Absicherung und z.B. antiromaistischer Diskriminierung auf anderen Arbeitsmärkten ursächlich für die Flucht in Armutsökonomien sind.
Ähnlich dünn belegt ist die regelmäßige Behauptung weit verbreiteter Missbrauchserfahrungen und PTSD aller Sexarbeiter*innen – vorrangig mit Verweis auf Untersuchungen von Farley et al (2003), die besonders marginalisierte Sexarbeiter*innen befragten. Unerwähnt bleibt: Studien mit bessergestellten Sexarbeiter*innen finden kaum psychologische Unterschiede zum Bevölkerungsdurchschnitt oder vergleichbaren Berufsgruppen (z.B. Romans et al 2001, Vanwesenbeeck 2005) und weisen darauf hin, die Bedingungen, unter denen Sexarbeit stattfindet, zu verbessern.
Prostitutionsregulierung ist nicht unwichtig, aber überbewertet
Befürworter*innen des „Schwedischen Modells“ führen als Beleg für dessen Erfolg häufig die staatliche Evaluation des schwedischen Gesetzes ins Feld. Wissenschaftliche Aufarbeitungen des Stands der Forschung zum „Schwedischen Modell“ beklagen zwar eine begrenzte Datenlage. Sie deuten aber v.a. auf eine Verdrängung in weniger sichtbare Formen der Prostitution (Dodillet/Östergren 2011, Holmström 2014) sowie eine Verstärkung punitiver Einstellungen der Bevölkerung gegenüber Sexarbeiter*innen hin (Jakobsson/Kotsadam 2011). Unerwähnt lässt der abolitionistische Diskurs Studien, die verschiedene Prostitutionsregime vergleichen, Kriminalisierung v.a. als Verunsicherheitlichung problematisieren und auf positive Effekte für Gesundheit und Arbeitsbedingungen durch „Dekriminalisierung“ im Stile Neuseelands hinweisen – also durch eine Regulierung, die Sexarbeit weitestgehend statt durch berufsspezifisches Straf- und Ordnungsrecht, durch allgemeines (Arbeits- und Gewerbe-)Recht reguliert (z.B. Abel et al 2007, Wagenaar et al 2013, Ochiston 2015, Sanders/ Campbell 2014).
Allerdings bleibt insgesamt die Datenlage begrenzt und Probleme der Übertragbarkeit von Politiken zwischen Ländern sind unter- und die Prostitutionsgesetzgebung überthematisiert. Denn Gesetze, auch Prostitutionsgesetze, machen zwar durchaus einen Unterschied für Arbeitsbedingungen und Machtverhältnisse im Sexgewerbe (Scoular 2010). Auch zeigen nicht nur weiß und inländisch dominierte Sexarbeitsbewegungen oft eine Präferenz für „Dekriminalisierung“, sondern häufig auch Migrant*innen (so zumindest Mai 2009 für Großbritannien). Allerdings hinterfragen einige Wissenschaftler*innen die Bedeutung der Prostitutionsgesetzgebung im Vergleich zu den Effekten globaler ökonomischer Restrukturierungen und der Migrationsregulierung (z.B. Bernstein 2007, Agustín 2008). In ähnlicher Weise problematisieren herrschaftskritische statt liberale Sexarbeitsaktivist*innen und ihre Verbündeten kapitalistische Vergesellschaftung, Neoliberalisierung von Arbeitsmärkten und repressive Migrationsregime (Macioti 2014, Cruz 2013).
Problem-Lösungs-Mismatch
Demgegenüber klaffen sowohl bei den Befürworter*innen des Schwedischen Modells als auch bei den Verfechter*innen von Kontrolle via Ordnungsrecht auffällige Widersprüche zwischen Problemanalyse und Lösung. So gilt etwa Armutsprostitution als das Problem, am Ende soll aber Prostitution statt Armut abgeschafft werden oder Polizei und Verbote gegen die Effekte von Armut in Anschlag gebracht werden. Dabei übersehen die Verfechter*innen von Abolitionismus oder Kontrollpolitik nicht nur, dass Armut sich nicht verbieten lässt, sondern auch, dass es oft gerade Kontrollpolitiken sind, die ökonomische Zwangslagen mit hervorbringen – neben der bereits genannten Migrationspolitik sind dies z.B. Drogenkriminalisierung (vgl. Bernard 2013, Schrader 2013), räumliche Begrenzungen in Folge von Gentrifizierungsprozessen (Künkel 2012) oder die Sperrgebietsverordnungen, die wenigen Bordellbetreiber*innen eine quasi Monopolstellung verschaffen und damit zu den hohen Preisen von z.B. knapp die 150 Euro pro Tag pro Zimmer im Frankfurter Sperrgebiet beitragen (vgl. Weitzer 2012). Um das zu Recht beklagte Problem hoher Mieten im Sexgewerbe bei gleichzeitig geringen Preisen zu lösen, wird jedoch im herrschenden Prostitutionsdiskurs keinesfalls gefordert, den Angebotsdruck aus dem Markt zu nehmen. So ließen sich z.B. Sozialleistungen für Migrant*innen ausweiten, mehr legale Migrationswege schaffen oder ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Stattdessen wird gebetsmühlenartig der in Wissenschaftskreisen längst hinterfragte (z.B. Anderson/O’Connell-Davidson 2004) Mythos des „Nachfrage“-Problems wiederholt und ein Verbot der Nachfrage oder ordnungsrechtliche Kontrolle propagiert. Anstatt die Sperrgebietsverordnungen abzuschaffen, preiswert Geschäftsräume zur Verfügung zu stellen, Mietsteigerungen zu bekämpfen und bestehende Gesetze zum Mietwucher durchzusetzen, sollen Vermieter*innen von Sexarbeiter*innen grundsätzlich als Bordellbetreiber*innen in die Pflicht genommen werden. Dies scheint angesichts der gängigen, aus der Kriminalisierung des Arbeitgeber*innentums entsprungenen Praxis, Bordelle als Hotels zu führen, in denen Sexarbeiter*innen als Selbständige das volle unternehmerische Risiko tragen, zunächst durchaus konsequent. Zumindest wäre eine Debatte über die Vorteile abhängiger Beschäftigung, wie sie in anderen Ländern vor dem Hintergrund von Arbeitsverhältnissen, die bisweilen die Nachteile abhängiger und selbständiger Arbeit kombinieren, unter Sexarbeitsaktivist*innen z.T. intensiver geführt wird als in Deutschland (z.B. Cruz 2013), durchaus wünschenswert.
Arbeitsbedingungen sind in einem Klima aus Stigma, Kontroll- und Verbotswünschen kaum diskutierbar
Für eine offene Diskussion über Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe wären allerdings etliche Vorbedingungen nötig: Es bräuchte eine verstärkte (Selbst-)Organisierung der Arbeiter*innen, auch und gerade der Migrant*innen, und ein gesellschaftliches Klima, in dem die Stimmen von Sexarbeitsaktivist*innen ernst genommen werden, statt sie, wie gegenwärtig im Mediendiskurs, regelmäßig als „untypisch“ für Armutsprostitution abzutun. Hilfreich wären auch ein Interesse der kritischen Arbeits-, Sozialstaats- und Migrationsforschung am Thema und eine Einmischung von breiten linken Kreisen in die Debatte. Denn so sehr eine Dekommodifizierung von Arbeit und gute Arbeitsbedingungen auch auf der Begrenzung von Arbeitgeber*innenrechten und Festlegung von Arbeitsstandards beruhen kann, so verbreitet ist in Gesellschaften, in denen weite Kreise Prostitution ablehnen, auch die Tradition, Kontrollmöglichkeiten eher zur Verdrängung und Verunsichtbarung von Prostitution zu nutzen (z.B. Hubbard/Whowell 2008). In einer Gesellschaft, in der Sexarbeit stigmatisiert ist, schlagen sich Gesetze, die Vermieter*innen zu Bordellbetreiber*innen machen, voraussichtlich als Stigma-Zuschlag auf die Mieten der Arbeiter*innen nieder und erschweren die Suche nach Arbeitsräumen. Erfahrungen aus Österreich, den Niederlanden oder Nevada (vgl. Brents/Hausbeck 2005, Wagenaar et al 2013) machen wenig Hoffnung, dass schlechte Arbeitsbedingungen oder Menschenhandel mittels Registrierung von Sexarbeiter*innen oder Konzessionierung von Bordellbetrieben zu verhindern sind. Doch die Registrierung bedroht in einem Klima des Stigmas ganz real die Anonymität von Sexarbeiter*innen. Eine Konzessionierung, die die Definition von Auflagen zum Schutz von Sexarbeiter*innen, Kund*innen, Nachbar*innen u.a. nicht bundesweit vorgibt, sondern an Behörden der Bundesländer, also z.B. der Polizei, überträgt, privilegiert nicht nur finanzstarke Bordellbetreiber*innen, die das hohe Maß an Rechtsunsicherheit juristisch aushalten können. Sie schafft auch ein Einfallstor für Not-in-my-backyard-Bewegungen, die Prostitution in der Regel aus einer Mischung aus moralischer Abwertung und (z.B. Lärm-)Emissionen ablehnen (Bernstein 2007). Auch haben in einem Klima moralischer Ablehnung der Prostitution, die historisch und bis heute immer wieder mit Schmutz und Krankheit in Verbindung gebracht wird, Arbeitsstandards wie eine Kondompflicht ganz real eine andere symbolische Bedeutung, als etwa die Handschuhe der als Halbgötter in Weiß verehrten Chirurg*innen. Rechtliche Maßnahmen können daher nicht ohne Berücksichtigung von Stigma diskutiert werden. Denn dieses hat historisch etliche Eigenheiten von Sexmärkten und ihrer Regulierung hervorgebracht und wirkt bis heute fort. So wirkt etwa das – spezifisch für Sexarbeit diskutierte – Verbot, in Arbeitsräumen zu übernachten, in einem Gewerbe, in dem Mobilität auch dem Schutz der Anonymität dient, in mehrfacher Weise diskriminierend, als Sondergesetz, als Bedrohung von Einkommen und Entzug des Schutzes vor Stigma. Debatten über „Scheinselbständigkeit“ haben einen gänzlichen anderen Beigeschmack im Sexgewerbe. Denn in der Prostitution wird diese systematisch hergestellt, da das Prostitutionsgesetz von 2001 das Weisungsrecht der Arbeitgeber*innen weitestgehend einschränkte. Um es kurz zu machen: Debatten über Arbeitsbedingungen brauchen Zeit und eine Auseinandersetzung mit dem Hurenstigma.
Dringender Handlungsbedarf oder kopfloser Schnellschuss?
Zeit haben wir nicht. Denn Armutsprostituierte werden jetzt ausgebeutet und erleiden jetzt sexuelle Gewalt, so argumentiert, um nun doch noch einmal auf den Anfang zurückzukommen, etwa Mewes (2016). Dem ist durchaus zuzustimmen. Sexarbeit ist in der Tat eine vermachtete Institution (dies trifft allerdings, wenn auch in unterschiedlicher Form, auf alle Institutionen in unserer kapitalistischen, (hetero)sexistischen, rassistischen Gesellschaft zu). Sexarbeit ist keinesfalls nur, aber auch ein Auffangbecken für extrem Prekarisierte – aufgrund der langen Tradition an Stigma und der historisch v.a. von Abolitionist*innen und Moralist*innen beförderten Ausgrenzung aus vielen Rechtsbereichen und entsprechend geringen formalen Zugangsbarrieren zum Sexgewerbe. Nicht zuletzt mit der EU-Osterweiterung rücken Armut und extreme Ausbeutung, die unsere Gesellschaft seit jeher in weiten Teilen der Welt zulässt, etwas näher an uns heran. Ich teile den Impetus, dagegen etwas zu tun – und zwar sofort. Was ich nicht teile, ist die Annahme, dass ein Verbot der Nachfrage von Sexarbeit diese Probleme löst. Dieser Kurzschluss beruht einerseits darauf, die Augen davor zu verschließen, was mit „Armutsprostituierten“ passiert, wenn man die Nachfrage nach ihrer Arbeit verbietet (oder lediglich unter verstärkten Kontrolldruck stellt), ohne für alternative Erwerbsmöglichkeiten oder sozialstaatliche Absicherung zu sorgen – der Fall Schweden deutet darauf hin, dass die von Mewes so beklagte sexuelle Gewalt und ökonomische Ausbeutung sich im Untergrund verschärft oder in andere Armutsökonomien verlagert (Scoular 2004). Andererseits versteht Mewes – entsprechend dem abolitionistischen Diskurs der zweiten Frauenbewegung – weibliche Sexualität als Ausdruck patriarchaler Gewalt. Schwarzer (1981: 8) schrieb einst:
„Sexualität. Spiegel und Instrument der Unterdrückung von Frauen. Hier sind Erniedrigung, Scham und Unterwerfung von Frauen verankert. Dies ist das Fundament männlicher Macht und weiblicher Ohnmacht. – Prostitution. Zerrspiegel und Endprodukt einer Sexualität, in der es nicht um Liebe geht, sondern um Macht.“
Analog schreibt Mewes (2016, ohne Seiten):
„Weibliche Sexualität ist der Brennpunkt patriarchal-männlicher Machtansprüche. Diese haben verschiedene Ausdrucksformen gefunden, die alle auf die sexuelle Unterwerfung oder Unterordnung von Frauen hinauslaufen: sexuelle Gewalt, phalluszentrierte Sexnormen und eben Prostitution.“
Dies essentialisiert nicht nur Prostitution, sondern auch Sexualität. Demgegenüber arbeitete Foucault (1983 [1976]) heraus, wie sich ein vermachtetes Sexualitätsdispositiv historisch herausbildete und entsprechend durch soziale Kämpfe veränderbar ist. Arbeit, so betonte schon Marx, ist immer an den Körper gebunden; Sexarbeit verdeutlicht die dem Kapitalismus innewohnende Gewalt (vgl. O’Connell-Davidson 2010). Es erstaunt daher, dass Mewes Ausbeutung außerhalb des Sexgewerbes offenbar ganz prima findet – fordert sie einen „enthusiastischen Konsens“ doch nur für das Sexgewerbe und nicht z.B. für die kaum weniger von Ausbeutung und Intimität geprägte häusliche Pflege, für die T-Shirt-Produktion oder alles, was wir so täglich im Discounter kaufen.
Auch ich kann mir gut eine Welt ohne monetären Tausch vorstellen. Nicht auf gegenseitiger Lust beruhende Sexualität, die als Unterstützung einer anderen Person stattfindet und bei der kenntnisreiche Personen ihr Wissen über Sexualität gesellschaftlich nutzbar machen, erscheint mir unter solchen Bedingungen keineswegs problematisch. Zwänge zur Arbeit erscheinen mir hingegen hochproblematisch – nicht nur oder vorrangig im Sexgewerbe. Deswegen haben ich und andere – entgegen der Vorwürfe von Mewes, die behauptet, dass wir alle nur Däumchen drehend darauf warteten, dass endlich der Kapitalismus abgeschafft wird,– an verschiedener Stelle (z.B. Macioti 2014, Schrader 2016, Künkel 2016) Lösungsvorschläge unterbreitet, die sofort umsetzbar wären. Dazu zählt z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen, mit dem das Problem der Armutsprostitution auf einen Schlag gelöst wäre, mindestens aber eine Verbesserung sozialer Absicherung von Migrant*innen.
Quellen
Abel G, Fitzgerald L, & Brunton C (2007) The impact of the Prostitution Reform Act on the health and safety practices of sex workers. Online: www.otago.ac.nz/christchurch/otago018607.pdf [letzter Zugriff: 14.5.2016].
Anderson B & O’Connell-Davidson J (2004): Is Trafficking in Human Beings Demand Driven? A Multi-Country Pilot Study. In: IOM Migration Research Series 15, 1-54.
Beck S & Scherrer C (2005) Der rot-grüne Einstieg in den Abschied vom „Modell Deutschland“: Ein Erklärungsversuch. In: PROKLA – Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 35(1): 111-130.
Bernard C (2013) Frauen in Drogenszenen. Drogenkonsum, Alltagswelt und Kontrollpolitik in Deutschland und den USA am Beispiel Frankfurt am Main und New York City. Wiesbaden: Springer VS.
Bernstein, E (2007) Temporarily yours: intimacy, authenticity, and the commerce of sex. Chicago: University of Chicago Press.
Brents B & Hausbeck K (2005) Violence and Legalized Brothel Prostitution in Nevada: Examining Safety, Risk, and Prostitution Policy. In: Journal of Interpersonal Violence 20(3): 270-295.
Cho S, Dreher A, Neumayer E (2013): Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking? In: World Development: The Multidisciplinary International Journal Devoted to the Study and Promotion of World Development 41: 67-82.
Cruz K (2013) Unmanageable Work, (Un)liveable Lives: The UK Sex Industry, Labour Rights and the Welfare State In: Social & Legal Studies 22(4): 465-488.
Dodillet S & Östergren P (2011) The Swedish Sex Purchase Act: Claimed Success and Documented Effects. Konferenzbeitrag, Workshop: Decriminalizing Prostitution and Beyond: Practical Experiences and Challenges. Den Haag, 3.-4.3. 2011. Download: http://www.gup.ub.gu.se/records/fulltext/140671.pdf [letzter Zugriff 10.5.2016].
Doezema J (2005) Now You See Her, Now You Don’t: Sex Workers at the UN Trafficking Protocol Negotiation. In: Social & Legal Studies 14(1): 62-89.
Farley M, Cotton A, Lynne J, Zumbeck S, Spiwak F, Reyes ME, Alvarez D, Sezgin U (2003) Prostitution and Trafficking in Nine Countries: An Update on Violence and Posttraumatic Stress Disorder. In: Journal of Trauma Practice 2(3/4): 33-74.
Finger S (2016) Sex-work and Mobility as a Coping Strategy for Marginalized Hungarian Roma Women. In: ACME 15(1): 104-128.
Foucault M (1983 [1976]) Sexualität und Wahrheit I: Der Wille zum Wissen. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
Gall G (2007) Sex worker unionisation: an exploratory study of emerging collective organisation. In: Industrial Relations Journal 38(1): 70-88.
Holmström C (2014?) Förbud mot köp av sexuell tjänst i Sverige – en kunskapsöversikt om avsedda effekter och oavsedda konsekvenser. Download: http://www.rfsu.se/Bildbank/Dokument/Policys%20etc/Forbud_mot_kop_av_sexuell_tjanst_kunskapsoversikt.pdf?epslanguage=sv [letzter Zugriff: 14.5.2016].
Hubbard P and Whowell M (2008) Revisiting the red light district: Still neglected, immoral and marginal? Geoforum 39(5): 1743-1755.
Hydras Peers (2016) Sex workers want peer knowledge, not state control. In: Open Democracy Series “Beyond Trafficking and Slavery”. Download: https://www.opendemocracy.net/beyondslavery/sws/hydras-peers/sex-workers-want-peer-knowledge-not-state-control [letzter Zugriff: 10.6.2016].
Jakobsson N & Kotsadam A (2011) Do Laws Affect Attitudes? An assessment of the Norwegian prostitution law using longitudinal data. In: International Review of Law and Economics 31(2): 103-115.
Karakayali S & Tsianos V (2005) Mapping the order of New Migration. Undokumentierte Arbeit und die Autonomie der Migration. In: Periferie 25: 35-64.
Künkel J (2012) These dolls are an attraction’. Othering and normalizing sex work in a neoliberal city. In: dies & Mayer M (2012) Neoliberal urbanism and its contestations: Crossing theoretical boundaries. Basingstoke: Palgrave MacMillan, 198-207.
Künkel J (2016) Das Unbehagen mit der Prostitution. Vortrag am 20.4.2016 im Rahmen der Reihe „Sex als Arbeit“, Bielefeld. Download: https://soundcloud.com/interventionistischelinke/das-unbehagen-mit-der-sexarbeit [letzter Zugriff: 10.6.2016].
López-Sala A & Oso L (2015) Inmigración en tiempos de crisis. In: Migraciones, 37: 53-74.
Macioti P (2014) Liberal sein reicht nicht aus. In: ROSALUX 07/2014: 1-4. Download: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Standpunkte/Standpunkte_07-2014.pdf [letzter Zugriff: 10.6.2016].
Mai N (2009) Migrant workers in the UK sex industry. London: London Metropolitan University.
Mewes G (2016) Linke Helfer der Sexindustrie. Die Position »Sexarbeit ist Arbeit« legitimiert sexuelle Ausbeutung und schadet prostituierten Frauen. In: analyse & kritik Nr. 616, Download: https://www.akweb.de/ak_s/ak616/39.htm [letzter Zugriff: 10.6.2016].
O’Connell Davidson J (2010) New slavery, old binaries: human trafficking and the borders of ‘freedom’. In: Global Networks 10(2): 244-261.
Ochiston A (2015) Law and Labour Practices in the Australian Sex Industry. Vortrag auf der Konferenz: “Troubling Prostitution: Exploring intersections of sex, intimacy and labour’”, Wien, 16.-18.4.2015.
Oso L (2010) Money, Sex, Love and the Family: Economic and Affective Strategies of Latin American Sex Workers in Spain. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 36(1): 47-65.
Romans SE, Potter K, Martin J, Herbison P (2001) The mental and physical health of female sex workers: a comparative study. In: Aust N Z J Psychiatry 35(1): 75-80.
Sanders, T and Campbell, R (2014) Criminalisation, Protection and Rights: Global Tensions in the Govenance of Commercial Sex Special Issue. In: Criminology and Criminal Justice 14(5), 535-548.
Sandy L (2006) Sex Work in Cambodia: Beyond the Voluntary/Forced Dichotomy. In: Asian and Pacific Migration Journal 15(4), 449-469.
Schrader K (2013) Drogenprostitution. Eine intersektionale Betrachtung zur Handlungsfähigkeit drogengebrauchender Sexarbeiterinnen. Bielefeld: transcript.
Schrader K (2016) Sexarbeit – das Tabu des konservativen Feminismus. Download: http://www.feministisches-institut.de/kategorie/arbeit [letzter Zugriff: 10.6.2016].
Schwarzer A (1981): Vorwort. In: Millett K: Das verkaufte Geschlecht. Die Frau zwischen Gesellschaft und Prostitution. Köln: KiWi, 7-15.
Schwarzer A (2013) Prostitution – ein deutscher Skandal! Wie konnten wir zum Paradies der Frauenhändler werden? Köln: KiWi.
Schwarzer A (2016) Der Schock – die Silvesternacht in Köln. Köln: KiWi.
Scoular J (2004) Criminalising ‘punters’: Evaluating the Swedish position on prostitution. In: Journal of Social Welfare and Family Law 26(2): 195-210.
Scoular, J & Carline A (2014) A critical account of a ‘creeping neo-abolitionism’: Regulating prostitution in England and Wales. In: Criminology and Criminal Justice November 14(5): 608-626.
Scoular, J (2010) What’s law got to do with it? How and why law matters in the regulation of sex work. In: Journal of Law and Society 37(1): 12-39.
Vanwesenbeeck I (2005) Burnout among Female Indoor Sex Workers. In: Archives of Sexual Behavior 34(6): 627-639.
Wagenaar H, Altink S, Amesberger H (2013) Final Report of the International Comparative Study of Prostitution Policy: Austria and the Netherlands. Download: http://www.ikf.ac.at/pdf/130709_P31_prostitution_policy_report-DEF.pdf [letzter Zugriff: 14.5.2016].
Weitzer R (2012) Legalizing prostitution. From illicit vice to lawful business. New York, London: New York University Press.
Weitzer R (2015) Researching Prostitution and Sex Trafficking Comparatively. In: Sexuality Research and Social Policy 12(2): 81–91.
[1] Eine stark gekürzte Version dieses Beitrags wird am 21.6.2016 in der Zeitschrift analyse & kritik Ausgabe 617 erscheinen.